Fernbleiben vom Unterricht
Eingangsfrist: 3 Wochen vor dem Ereignis!
_____________________________
_____________________________ …………………….., am ……………
Name und Anschrift des/der Erziehungsberechtigten Ort Datum
Betreff: Fernbleiben vom Unterricht gemäß § 9 Abs. 6 des Schulpflichtgesetzes
An die Schulleitung der VS Wartberg
Schulstraße10, 4552 Wartberg
Ich ersuche um Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht gemäß §9 Abs. 6 des Schulpflichtgesetzes 1985 i. d. g. Fassung für meine Tochter/meinen Sohn
…………………………………………………. , SchülerIn der ….. Klasse.
Name der Schülerin /des Schülers
Gewünschtes Ausmaß (Wann? Datum Wie lange frei?): …………………………………….
Begründung (Warum?) : …………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………….
……………………………………………………. ………………………………
Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin
Hinweis: die Erlaubnis zu einem mehrtägigen Fernbleiben wird grundsätzlich nur bei einer rechtzeitigen Antragstellung (zumindest 3 Wochen vorher) in Aussicht gestellt.
§9 SchPflG: Ein Fernbleiben von der Schule ist während der Schulzeit nur im Falle gerechtfertigter Verhinderung des Schülers zulässig.
Als Rechtfertigungsgründe für die Verhinderung gelten insbesondere:
- Erkrankung des Schülers,
- Erkrankung des Schülers mit der Gefahr der Übertragung verbundene Erkrankung von Hausangehörigen des Schülers,
- Erkrankung der Eltern oder anderer Angehöriger, wenn sie der Hilfe des Schülers bedürfen,
- außergewöhnliche Ereignisse im Leben des Schülers, in der Familie oder im Hauswesen des Schülers,
Die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten des Kindes haben den Klassenlehrer oder den Schulleiter von jeder Verhinderung des Schülers ohne Aufschub mündlich oder schriftlich unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen. Auf Verlangen des Schulleiters hat die Benachrichtigung jedenfalls schriftlich und bei einer länger als eine Woche dauernden Erkrankung oder Erholungsbedürftigkeit allenfalls unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses zu erfolgen.
Im übrigen kann die Erlaubnis zum Fernbleiben aus begründetem Anlass
- · für einzelne Stunden bis zu einem Tag der/die KlassenlehrerIn und
- · für mehrere Tage bis zu einer Woche der Schulleiter und
- · mehr als 5 Tage der Bezirksschulrat
Zuständigkeitshalber
dem Bezirksschulrat Kirchdorf am ……………………………. zur weiteren Veranlassung übermittelt.
Stellungnahme der Schulleitung:
……………………………………………..
Schulleiter
Eingangsfrist: 3 Wochen vor dem Ereignis!
_____________________________
_____________________________ …………………….., am ……………
Name und Anschrift des/der Erziehungsberechtigten Ort Datum
Betreff: Fernbleiben vom Unterricht gemäß § 9 Abs. 6 des Schulpflichtgesetzes
An die Schulleitung der VS Wartberg
Schulstraße10, 4552 Wartberg
Ich ersuche um Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht gemäß §9 Abs. 6 des Schulpflichtgesetzes 1985 i. d. g. Fassung für meine Tochter/meinen Sohn
…………………………………………………. , SchülerIn der ….. Klasse.
Name der Schülerin /des Schülers
Gewünschtes Ausmaß (Wann? Datum Wie lange frei?): …………………………………….
Begründung (Warum?) : …………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………….
……………………………………………………. ………………………………
Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin
Hinweis: die Erlaubnis zu einem mehrtägigen Fernbleiben wird grundsätzlich nur bei einer rechtzeitigen Antragstellung (zumindest 3 Wochen vorher) in Aussicht gestellt.
§9 SchPflG: Ein Fernbleiben von der Schule ist während der Schulzeit nur im Falle gerechtfertigter Verhinderung des Schülers zulässig.
Als Rechtfertigungsgründe für die Verhinderung gelten insbesondere:
- Erkrankung des Schülers,
- Erkrankung des Schülers mit der Gefahr der Übertragung verbundene Erkrankung von Hausangehörigen des Schülers,
- Erkrankung der Eltern oder anderer Angehöriger, wenn sie der Hilfe des Schülers bedürfen,
- außergewöhnliche Ereignisse im Leben des Schülers, in der Familie oder im Hauswesen des Schülers,
Die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten des Kindes haben den Klassenlehrer oder den Schulleiter von jeder Verhinderung des Schülers ohne Aufschub mündlich oder schriftlich unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen. Auf Verlangen des Schulleiters hat die Benachrichtigung jedenfalls schriftlich und bei einer länger als eine Woche dauernden Erkrankung oder Erholungsbedürftigkeit allenfalls unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses zu erfolgen.
Im übrigen kann die Erlaubnis zum Fernbleiben aus begründetem Anlass
- · für einzelne Stunden bis zu einem Tag der/die KlassenlehrerIn und
- · für mehrere Tage bis zu einer Woche der Schulleiter und
- · mehr als 5 Tage der Bezirksschulrat
Zuständigkeitshalber
dem Bezirksschulrat Kirchdorf am ……………………………. zur weiteren Veranlassung übermittelt.
Stellungnahme der Schulleitung:
……………………………………………..
Schulleiter